Der Bundesrat hat am 27. Mai 2011 der von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger vorgelegten Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt. Das neue Gesetz, das jetzt noch ausgefertigt und verkündet werden muss, sorgt für mehr persönlichen Kontakt zwischen Vormund und Kind und stellt sicher, dass jeder amtliche Vormund seine Schützlinge regelmäßig sieht.
Zudem darf ein Amtsvormund künftig nicht mehr als 50 Kinder betreuen. BMJ-Pressemitteilung