Rechtsprechung

11. Januar 2018

BGH: Anfechtung der Vaterschaft durch den biologischen Vater

Es geht um die Anfechtung der Vaterschaft durch den biologischen Vater, wenn eine sozial-familiäre Beziehung des
Kindes zum rechtlichen Vater besteht. Im vorliegenden Fall lebt der rechtliche Vater mit der Mutter des Kindes
zusammen. Aus der Beziehung ist ein weiteres Kind hervorgegangen. Diese Umstände schließen die Anfechtung durch
den biologischen Vater aus. Die Regelung, der in einer sozial-familiären Beziehung gelebten Elternschaft des rechtlichen
Vaters den Vorrang vor dem grundrechtlich geschützten Interesse des leiblichen Vaters einzuräumen, ist
verfassungsgemäß.

Az XII ZB 525/16   Beschluss vom 18.10.2017