BGH: Elternschaft bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren
Die Ehefrau der ein Kind gebärenden Frau wird weder in direkter noch in entsprechender
Anwendung des § 1592 Nr. 1 BGB Mit-Elternteil des Kindes. Die darin liegende
unterschiedliche Behandlung von verschieden- und gleichgeschlechtlichen Ehepaaren trifft
nicht auf verfassungs- oder konventionsrechtliche Bedenken.
Az XII ZB 231/18 Beschluss vom 10.10.2018 BGH-Pressemitteilung