Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat zugunsten zweier
miteinander verheirateter Frauen entschieden, deren im Ausland geschlossene Ehe in ihrem
Heimatland Bulgarien nicht anerkannt worden war. Laut EGMR stellt dies eine Verletzung des
Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Artikel 8 der Europäischen
Menschenrechtskonvention dar.
Antrag-Nr. 40209/20 Urteil vom 5.9.2023