Die Tagung am 09. und 10.05.2014 hatte zwei Schwerpunkte. Zum einen ging es um rechtliche Fragen der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung. Zum anderen ging es um praktische Fragen bei der Gestaltung und Durchführung von Vorsorgevollmachten.
Als Vorprogramm zur Tagung stellte Herr Rechtsanwalt Hanshold aus Langenfeld die Möglichkeit einer Webakte über Wuala vor. Gerade in Fällen mit mehreren Beteiligten kann die Abwicklung dadurch erheblich erleichtert werden. Nach diesem Praktischen Thema ging es tief in die Theorie hinein. Die Tagung begann mit einem Vortrag von Prof. Dr. Lipp zu Auslandsbezügen bei Vorsorgevollmachten. Professor Lipp ist bekannt als Herausgeber und Autor des Handbuchs der Vorsorgeverfügungen. Gestaltungen mit Auslandsberührung sind immer schwierig. Danach ging es zurück in die Praxis. Frau Cosack, ABC Anwaltsberatung befasste sich mit der Frage, wie wir VorsorgeAnwälte noch besser für Sie da sein können. Am 10.05.2014 begann die Tagung mit einem Vortrag von Rechtsanwalt Kühne zum ordnungsgemäßen Umgang mit Vermögen der Vollmachtgeber. Dazu stellen sich viele Fragen: Was passiert mit den Aktien des Vollmachtgebers? Wer wird ggf. mit der Vermögensverwaltung beauftragt? Sollen Fondanteile erworben werden? Soll das Vermögen vielleicht nur zu niedrigen Zinsen auf einem Tagesgeldkonto liegen? Wie wird die erforderliche Risikostreuung realisiert? Es zeigte sich, wie wichtig es ist, dass Sie diese Fragen im Vorfeld bei der Gestaltung mit Ihrem VorsorgeAnwalt besprechen und regeln. Im Anschluss stellten Frau Rechtsanwältin Roglmeier und Frau Rechtsanwältin Lenz-Brendel aktuelle Rechtsprechung zum Vorsorgerecht vor. Anschließend stellte Frau Thiedemann vor, was ein Estate Planner ist. Es folgte ein Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Thomas Papenmeier zu besonderen Fragen des Vorsorgerechts. Falls Sie sich das fragen: Ja, ich bin zugleich der Autor dieses Beitrags und ein regelmäßiger Autor in diesem Blog. Danach ging es um das Thema Pressearbeit. Der VorsorgeAnwalt e.V. hat sich als regelmäßiger Ansprechpartner für die Medien zu Themen des Vorsorgerechts entwickelt. Abschließend referierte Herr Rechtsanwalt Wülfrath zum Thema Vorsorge für Unternehmer. Dieses Thema ist immer relevant und wird vom VorsorgeAnwalt e.V. von einem eigenen Arbeitskreis weiterentwickelt. Wenn Sie bis hier her gelesen haben, dann hat das vermutlich einen von zwei Gründen. Entweder interessieren Sie sich für das Thema Vorsorgerecht, weil Sie damit beruflich befasst sind. Dann laden wir Sie gern zu einem Austausch ein. Oder Sie interessieren sich für das Thema, weil Sie eine Vorsorgegestaltung benötigen. In diesem Fall können Sie sich gern an Ihren VorsorgeAnwalt vor Ort wenden.