Durch eine individuelle Beratung durch Ihren VorsorgeAnwalt oder Ihre VorsorgeAnwältin können Sie rechtzeitig dafür sorgen, für alle Fälle abgesichert zu sein. Machen Sie sich keine Sorgen – sondern rechtzeitig Gedanken!
Die Situation
Niemand ist davor geschützt, durch Alter, Unfall oder Krankheit seine Angelegenheiten vorübergehend oder auch dauerhaft nicht mehr selbst erledigen zu können und auf die Hilfe einer oder mehrerer Vertrauenspersonen angewiesen zu sein.
WER soll Sie in diesem Fall vertreten können? Wer soll dies auf keinen Fall tun dürfen?
WER ist Ansprechpartner für die Sie betreffenden Fragen und kann Entscheidungen treffen?
WELCHE Aufgaben darf diese Person für Sie wahrnehmen?
WIE soll die Person diese Aufgaben ausführen?
Die Lösung
Um eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden, können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen. Das Mittel der Wahl ist eine sogenannte General- und Vorsorgevollmacht, gegebenfalls in Verbindung mit einer flankierenden Betreuungsverfügung. In einer Patientenverfügung können Sie daneben festlegen, ob und wie Sie in besimmten Fällen behandelt werden wollen.
Sowohl Herr Rechtsanwalt Norbert Maubach als Frau Rechtsanwältin Silke Merkens sind Mitglieder im VorsorgeAnwalt e.V., einem Verein aus auf diese speziellen Themen spezialisierten Rechtanwälte.
Gemeinsam erörtern wir Ihre persönliche Situation und finden so eine individuelle und rechtssichere Lösung, die perfekt für Sie passt.
Warum einen VorsorgeAnwalt beauftragen?
Muster und vorgefertigte Formulare können allenfalls Anregungen sein, wiegen den Anwender aber leider oft in trügerischer Sicherheit, da die Beratung fehlt und ein Muster der Natur der Sache nach nicht auf den indiviudellen Einzelfall angepasst ist.
Als VorsorgeAnwälte sind wir spezialisiert und beraten Sie umfassend. Die Bevollmächtigung einer anderen Person hat weitreichende Folgen, derer man sich bewusst sein muss. Sie bietet aber auch Sicherheit und Erhält Handlungsfähigkeit.
Als VorsorgeAnwälte helfen wir Ihnen, eine speziell auf Sie zugeschnittene, individuelle Vorsorgeregelung zu gestalten, die eindeutig und juristisch wirksam ist. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Wertvorstellungen und Wünsche umgesetzt werden.
Als VorsorgeAnwälte gestalten wir:
- General- und Vorsorgevollmachten
- Betreuungsverfügungen
- Patientenverfügungen
- optimale Vorsorgeregelungen
- für Ehegatten, Lebenspartner und nichteheliche Gemeinschaften
- für Eltern zu Gunsten der Kinder und umgekehrt
- für Alleinstehende
- für die Einsetzung von mehreren Bevollmächtigten
- für junge Menschen ohne oder mit minderjährige(n) Kinder(n)
- für Unternehmerinnen und Unternehmer
Sie kennen niemanden, den Sie bevollmächtigen können?
Als Ihre VorsorgeAnwälte übernehmen wir
- die Bevollmächtigung. Wir sind nur Ihnen verpflichtet, treffen Entscheidungen in Ihrem Sinne und organisieren für Sie Ihre Angelegenheiten.
- die Unterstützung und/oder Kontrolle eines anderen Bevollmächtigten. Das entlastet den von Ihnen bestimmten Bevollmächtigten und macht es ihm leichter.
Unternehmervorsorge
Für sein eigenes Unternehmen Vorsorge zu treffen gebietet nicht nur die Vernunft, sondern auch gesetzliche Regelungen. Vielen Unternehmern und Freiberuflern ist nicht klar, dass für den Fall, dass sie keine Vorsorgeregelungen getroffen haben, entweder das Amtsgericht oder ihre Berufskammern Vertreter in ihrem Unternehmen, in ihrer Praxis oder ihrer Kanzlei einsetzen, mit denen sie nicht selten nicht einverstanden wären. Wer soll handeln können, damit der Betrieb weiter laufen kann? Wer sichert, dass die Unternehmenswerte im eigenen Kreis bleiben? Hilfestellungen dazu und auch die strengen Maßgaben für die Vertreter stellen wir Ihnen gerne vor.
Sie haben Streit um Vorsorgeregelungen oder in Bezug auf eine gesetzliche Betreuung?
Auch darauf sind wir als VorsorgeAnwälte spezialisiert!
Umfassenden und unkomplizierten Zugang zu allen wichtigen Informationen der Vorsorgethemen – Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testamentsformen und lebzeitige Vermögensverfügungen – bieten wir auch mit unserer Vortragsreihe, dem “Vorsorge- und Erbrechtstag”.
Die dreimal im Jahr stattfindenden, öffentlichen Infotage in der Region Aachen sind eine gute Gelegenheit, sich über die wichtigen Fragen der Vorsorgeregelung einen ersten Überblick zu verschaffen.
In jedem Fall unerlässlich ist eine individuelle, auf Ihren Einzelfall zugeschnittene und an Ihren Wünschen und Vorstellungen orientierte Einzelberatung.
Für weitere Informationen oder Fragen rufen Sie uns gerne an unter 02405 – 41460 oder schreiben Sie uns eine eMail an