Familienrecht

Als Fachanwalt für Familienrecht steht Rechtsanwalt Norbert Maubach Ihnen in allen familienrechtlichen Angelegenheiten als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.

Bereits in den Zeiten der Referendartätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Maubach gehörte sein besonderes Interesse dem Familienrecht. Dies führte dann auch zu einer sechsmonatigen Wahlstation bei dem Amtsgericht -Familiengericht- in Düren.

Bereits vor Eheschließung sollte die gemeinsame Lebensplanung  besprochen werden. Dazu gehört ggf. die Erarbeitung eines Ehevertrages, ausgerichtet an Ihren individuellen und persönlichen Vorstellungen.

Rechtsanwalt Norbert Maubach berät Sie kompetent über die Folgen der Trennung und über die Voraussetzungen einer Scheidung. Das gilt natürlich auch, falls Kinder davon betroffen sind, sodass fachkundiger Rat und Hilfe in so bedeutsamen Fragen wie dem Umgangsrecht oder des Aufenthalt der Kinder wichtig werden.

Wenn’s mit der Trennung ernst wird – lieber gleich zum Fachanwalt für Familienrecht!

Ob Sie sich trennen oder scheiden lassen oder wegen einzelner Ansprüche Klage erheben wollen, ist Ihre ganz persönliche Entscheidung. Rechtsanwalt Norbert Maubach klärt Sie umfassend über die Folgen und Kosten auf.

Bei Scheidung fein raus oder arm dran?

In den meisten Fällen entstehen durch Trennung und Scheidung auch wirtschaftliche Probleme. Denn wegen der sich ändernden steuerlichen Behandlung und der höheren Kosten der getrenntlebenden Familie können die Mittel knapp werden. Rechtsanwalt Norbert Maubach klärt Sie deshalb schon im Vorfeld genauestens über Ihre Ansprüche und Ihre Pflichten auf. Und Sie wägen vor allem sachlich die Folgen für sich ab.

Welche Fragen sind besonders wichtig?

Auch das sollten Sie bedenken: In der eher belastenden Trennungsphase haben Sie genug Sorgen. Da machen Sie sich mit Sicherheit noch keine Gedanken über so wichtige Fragen wie:

  • Wann muss ich meine Steuerklasse ändern?
  • Was ist der Realsplittingvorteil?
  • Was bedeutet Versorgungsausgleich?
  • Welche Auswirkungen hat ein bestehender Ehevertrag?

Rechtsanwalt Norbert Maubach gibt Ihnen nicht nur eine kompetente Antwort auf diese Fragen. Er steht Ihnen auch bei, wenn es um die Zukunft der gemeinsamen Kinder geht.

  • Bei wem werden die Kinder leben?
  • Wie sieht die Besuchsregelung aus?
  • Wer darf über schulische und gesundheitliche Fragen entscheiden?
  • Wie hoch ist der Kindesunterhalt?
  • Haben Kinder auch eigene Rechte?

Sorgerechtsverfügung

Vielen ist der Ernst der Lage gar nicht klar, wenn für minderjährige Kinder keine Sorgerechtsverfügung angefertigt worden ist, aber die sorgeberechtigten Personen, die in der Regel die Eltern sind, versterben. Für die Personensorge und die Vermögenssorge wird dann eine verantwortlich Personen für die minderjährigen Kinder bestimmt – naturgemäß ohne dass die Eltern noch Einfluss darauf hätten.

Und wenn es hart auf hart kommt?

Dann ist qualifizierter Rat für Sie wichtiger denn je! Rechtsanwalt Norbert Maubach kümmert sich darum, ob sich Ihr Partner in wichtigen Fragen zu einer gütlichen Einigung bewegen lässt. Wenn nicht, schützt Rechtsanwalt Norbert Maubach Sie gegen überzogene Forderungen. Umgekehrt setzt er Ihre Ansprüche gegen kompromisslos durch. Er erarbeitet mit Ihnen gemeinsam die richtige Strategie, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.

Wie erreichen Sie am besten ihr Ziel?

Rechtsanwalt Norbert Maubach setzt mit Ihnen gemeinsam die Prioritäten und bewahrt sie davor, in die typischen Fallen zu tappen, die eine Trennungsphase mit sich bringt.

Scheidungsfolgenvereinbarung, aber wie?

Eine einvernehmliche Ehescheidung setzt voraus, dass Sie sich über folgende Punkte mit Ihrem Partner einigen:

  • Wo werden die Kinder leben?
  • Wie soll das Besuchsrecht geregelt sein?
  • Wie hoch ist der zu zahlende Kindesunterhalt?
  • Wer wird die Wohnung weiter nutzen?
  • Ist Ehegattenunterhalt zu zahlen?
  • Ist der Hausrat einvernehmlich aufgeteilt?
  • Ist das gemeinsame Vermögen einvernehmlich auseinandergesetzt?

Rechtsanwalt Norbert Maubach berät Sie dahingehend, ob Ihre Wünsche und Vorstellungen hierzu auch erfolgreich umgesetzt werden können. Er erarbeitet mit Ihnen einen Vorschlag und unterbreitet diesen der Gegenseite. So können Sie die nervenaufreibende und mit hohen Kosten verbundene Auseinandersetzung vor Gericht vermeiden. Denn was viele nicht wissen: Das Gericht wird überhaupt nur tätig, wenn Sie Klage zu einzelnen ungeklärten Punkten einreichen.

Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Fragen Sie gleich beim ersten Gespräch nach den voraussichtlich entstehenden Kosten. Bereits beim ersten Gespräch können die voraussichtlich entstehenden Kosten erörtert werden. Dies ist selbstverständlich und wichtig, damit Sie Planungs- und Entscheidungssicherheit haben. Möglicherweise haben Sie auch Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.