Vermögensnachfolgeplanung – damit die Zukunft nach Ihren Wünschen rechtssicher geregelt ist
Die Beratung von Mandantinnen und Mandanten in erbrechtlichen Angelegenheiten sowie im Rahmen der Vermögensnachfolgeplanung stellt einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar.
Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit seinen Rechtspositionen, also sowohl seinem Vermögen, aber auch seinen Verbindlichkeiten geschieht. Jeder sollte darüber informiert sein, welche gesetzlichen Regelungen greifen, wenn nichts anderes verfügt wird und wie hierauf mittels entsprechender Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) Einfluss genommen werden kann.
Sollte der Erbfall bereits eingetreten sein, vertreten sowohl Rechtsanwältin Silke Merkens als auch Rechtsanwalt Norbert Maubach Sie gegenüber den Erben, Pflichtteilsberechtigten oder sonst am Nachlass beteiligten Personen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Als zertifizierter Testamentsvollstrecker ist Rechtsanwalt Norbert Maubach überdies in der Lage, die Durchsetzung Ihres letzten Willens zu betreiben.
Wir empfehlen bereits im Vorfeld eine individuell auf Sie zugeschnittene und optimierte Vermögensnachfolgeplanung, um es möglichst gar nicht erst zu einer Auseinandersetzung kommen zu lassen. Durch fehlende oder mangelhafte Gestaltungen kommt es in einer Vielzahl von Fällen zu Fehlverläufen. Hier gilt es, durch eine fachlich korrekte Gestaltung und rechtssichere Umsetzung unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten im Interesse aller Beteiligten zu vermeiden.
Sowohl Rechtsanwältin Silke Merkens als auch Rechtsanwalt Norbert Maubach helfen Ihnen bei der formwirksamen und rechtssicheren Erarbeitung und Niederlegung Ihres letzten Willens auf der Basis einer strukturierten Analyse Ihrer speziellen Situation unter Berücksichtigung rechtlicher und steuerlicher Aspekte. Auch für lebzeitige Übertragungen von Vermögen sind wir Ihre Ansprechpartner.