Vorsorge- & Erbrechtstage

 

Vorsorge- & Erbrechtstage

Die nächsten Termine:

12. Vorsorge- & Erbrechtstag in Alsdorf

Stadthalle Alsdorf, Annastraße 2-6, 52477 Alsdorf

Samstag, 20.04.2024

12. Vorsorge- & Erbrechtstag in Herzogenrath

Pfarrheim St. Marien, Kleikstraße 58, 52134 Herzogenrath

Samstag, 31.08.2024

12. Vorsorge- & Erbrechtstag in Würselen

Altes Rathaus Würselen (Kaiserstraße 36, 52146 Würselen)

Samstag, 23.11.2024

Nähere Informationen finden Sie zu gegebener Zeit in der Tagespresse.

 

Beim Vererben und der Vorsorge alles richtig machen!

Nach dem Motto „Machen Sie sich keine Sorgen, sondern Gedanken.“ sollte man sich richten, wenn es um Erb- und Vorsorgeregelungen geht.

Rechtsanwältin und VorsorgeAnwältin Silke Merkens und Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und VorsorgeAnwalt Norbert Maubach und bieten gemeinsam mit Herrn Notar Jan Peterßen aus Würselen eine kostenfreie Informationsveranstaltung zu den Themen Verfügungen von Todes wegen (Testamente und Erbvertrag), Vorsorgeregelungen (General- und Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung) und Vermögensnachfolgeplanung (Übertragung von Vermögen bereits zu Lebzeiten) an.

Verfügungen von Todes wegen: Testamente und Erbvertrag

Was passiert, wenn keine Verfügung von Todes wegen exsitiert? Welche Konsquenzen hat der Eintritt der gesetzlichen Erbfolge? Wie und mit welchen Gestaltungsintrumenten kann ich hierauf Einfluss nehmen? Die vielfältigen, in diesem Zusammenhang zu treffenden Entscheidung bedürfen einer juristisch fundierten Regelung in einer rechtssicheren Form. Lassen Sie sich individuell beraten und in der Umsetzung unterstützen. Ein noch so kleiner und unwichtig erscheinender Formfehler bei einem eigenhändigen Testament kann die gesamte Verfügung formnichtig und damit unwirksam machen. Und diese Fehler fallen immer erst auf, wenn es bereits zu spät ist: nämlich nach dem Tode.

Vermögensnachfolgeplanung

Es lohnt sich vor allem bei größeren Vermögen im Einzelfall auch, darüber nachzudenken, ob Teile des Vermögens, wie beispielsweise Grundbesitz oder Unternehmensbeteiligungen, schon zu Lebzeiten an ausgewählte Personen übertragen werden sollen – dies nicht zuletzt auch aus steuerlichen Gründen.

Unternehmensnachfolgeplanung

Das Thema Nachfolgeplanung erlangt besondere Relevanz, wenn Sie Unternehmer oder an einer Gesellschaft beteiligt sind. Hier können beispielsweise Regelungen im Gesellschaftsvertrag dringend angezeigt sein, damit das Unternehmen auch im Falle des Todes eines Gesellschafters handlungsfähig bleibt.

General- und Vorsorgevollmacht

Unabhängig von Regelungen in Bezug auf den Todesfall sollte man sich auch damit beschäftigen, wer sich im privaten und unternehmerischen Bereich um regelungsbedürftige Angelegenheiten kümmert, wenn dies aufgrund eines Unfalls, Krankheit oder Alter vorübergehend oder dauerhaft entweder gar nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr ohne Unterstützung möglich ist.

Das ist kein Thema, welches nur ältere oder vorerkrankte Menschen beträfe. Auch junge Menschen – und zwar jeden Alters – können unerwartet, beispielsweise aufgrund eines Unfalls, in die Situation kommen, auf (vorübergehende) Unterstützung einer bevollmächtigten Vertrauensperson angewiesen zu sein. Ein gesetzliches Vertretungsrecht unter Ehegatten oder Eltern und volljährigen Kindern gibt es nicht, sodass in einem solchen Fall unter Umständen ein Betreuer bestellt werden müsste.

Betreuungsverfügung

Flankierend zu einer General- und Vorsorgevollmacht oder auch in dem Fall, dass die Erstellung einer General- und Vorsorgevollmacht nicht in Frage kommt (Fehlen einer Vertrauensperson, zweifelhafte Geschäftsfähigkeit), kann mittels einer Betreuungsverfügung zumindest Einfluss auf die Person eines durch das Betreuungsgericht zu bestellenden Betreuers genommen werden. Und zwar sowohl positiv (Wer soll, wenn nötig, für mich als Betreuer bestellt werden?), als auch negativ (Wer soll auf keinen Fall zu meinem Betreuer bestellt werden?).

Patientenverfügung

Nicht zuletzt besteht in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit der Errichtung einer Patientenverfügung, um für den Fall, in dem Sie nicht mehr für sich selbst sprechen können, Behandlungswünsche und -anweisungen festzulegen. Auch hier sind vielfältige Regelungen denkbar, die sich nicht nur darauf beschränken müssen, dass beispielsweise die “lebenserhaltenden Apparate” abgestellt werden sollen, wenn es keine Aussicht auf eine Genesung mehr gibt.

Formfragen

Nicht zuletzt für die Verwendung im Grundbuch- und Registerverkehr muss die Unterschrift des Vollmachtgebers unter einer General- und Vorsorgevollmacht zumindest durch einen Notar beglaubigt werden. Auch über die Vorzüge einer Beurkundung klären wir Sie auf.

An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis mit weitreichenden Konsequenzen: durch die Gesetzesänderungen im Rahmen der Reform des Betreuungsrechts entfällt ab dem 01.01.2023 die transmortale, also über den Tod hinausgehende, Wirkung der Unterschriftsbeglaubigung durch die Urkundsperson der Betreuungsbehörde.

Individuelle Beratung und rechtssichere Umsetzung

In allen genannten Bereichen ist eine auf den Einzelfall ausgerichtete, ausführliche Beratung von Mensch zu Mensch durch einen Fachmann oder eine Fachfrau Ihres Vertrauens unabdingbar. Dabei werden Ihre persönliche Situation und Ihre persönlichen Sorgen und Wünsche ermittelt, um sodann die passende Lösung zu erarbeiten und diese in eine juristisch korrekte und rechtssichere Form zu bringen.

Mit Hilfe eines spezialisierten und erfahrenen Beraters lässt sich vieles frühzeitig und rechtssicher regeln und somit auch vielfach spätere Streitigkeiten vermeiden.