Für mehr Rechtssicherheit beim Scheinvaterregress soll ein neues Gesetz sorgen. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wurde am 31.8.2016 vom Bundeskabinett beschlossen. Er sieht einen Auskunftsanspruch gegen die Mutter vor. Sie soll mitteilen, welche Sexualpartner sie in der fraglichen Empfängniszeit hatte. Der Mann, der als rechtlicher Vater Unterhalt geleistet hat, kann dann seinen Regressanspruch gegen den leiblichen Vater durchsetzen. Es soll u.a. auch geregelt werden, dass der Scheinvater seinen Unterhalt nur für einen bestimmten Zeitraum zurückverlangen kann.