Rechtspolitik

19. Oktober 2017

Unterhaltsvorschuss: Neuregelungen rückwirkend zum 1. Juli 2017

Die von Bundestag und Bundesrat bereits Anfang Juni beschlossenen Neuregelungen zum
Unterhaltsvorschuss werden rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft treten. Der Ausbau des
Unterhaltsvorschusses ist Teil des umfangreichen “Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen
Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften”.
Hierzu läuft noch das übliche formelle Prüfverfahren, bevor es dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung
vorgelegt wird. Im Gesetzentwurf ist in jedem Fall sichergestellt, dass die Verbesserungen auch bei
einer Ausfertigung nach dem 1. Juli 2017 rückwirkend zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten und dass
alleinerziehende Mütter und Väter die notwendige Unterstützung erhalten.
Alleinerziehenden wird empfohlen, einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss nach den neuen Regelungen
noch im Juli 2017 beim zuständigen Jugendamt (Unterhaltsvorschussstelle) zu stellen. Weitere Informationen im BMFSFJ