Rechtsprechung

5. April 2018

BGH: Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe auf die Differenzverfahrens- und Differenzterminsgebühr bei Mehrvergleich in einer selbständigen Familiensache

Schließen die Beteiligten in einer selbständigen Familiensache einen Vergleich unter
Einbeziehung nicht anhängiger Verfahrensgegenstände (Mehrvergleich), hat der
unbemittelte Beteiligte einen Anspruch auf Erweiterung der ihm bewilligten
Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seines Bevollmächtigten auf sämtliche in diesem
Zusammenhang ausgelösten Gebühren.

Az XII ZB 248/16    Beschluss vom 17.01.2018