Rechtsprechung

20. September 2018

BGH: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Exequatur-Verfahren

Gegen eine Entscheidung, mit der die Beschwerde im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels nach § 64 AUG verworfen wird, ist die Rechtsbeschwerde zulassungsfrei statthaft. Die Beschwerde im Verfahren der Vollstreckbarerklärung nach § 64 AUG unterliegt dem für Familienstreitsachen geltenden Begründungserfordernis des § 117 Abs. 1 FamFG. Im Verfahren auf Exequatur ausländischer Titel ist eine Unterbrechung nach § 240 ZPO möglich. Die Teilaufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits ist jedenfalls dann möglich, wenn über den aufgenommenen Teil ohne Verstoß gegen das Gebot der Widerspruchsfreiheit von Teilund Schlussurteil durch entsprechendes Teilurteil entschieden werden könnte.

Az XII ZB 285/17                                      Beschluss vom 20.06.2018