OLG Frankfurt a.M.: Gerichtlich geregelter Umgang bleibt trotz Corona-Pandemie

8. September 2020

Ein familiengerichtlich geregelter Umgang des Kindes mit dem anderen, ebenfalls sorgebrechtigten Elternteil darf nicht verweigert werden, indem lediglich auf die Kontaktbeschränkungen wegen der Verbreitung des Corona-Virus hingewiesen wird. Dazu ist vielmehr eine rechtfertigende Änderungsentscheidung des Familiengerichts notwendig. Auch der einfache Verweis auf eine freiwillige Quarantäne reicht nicht aus. Ob das Kind ebenfalls einer freiwilligen Quarantäne unterstellt werden soll, müssen beide Elternteile gemeinsam beschließen. Gegen einen Elternteil, der den Umgang gleichwohl nicht gewährt, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.

 

Az 1 WF 102/20                Beschluss vom 8.7.2020                OLG-Pressemitteilung
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