Es geht um die Pflicht der Ehegatten, in der Folgesache Versorgungsausgleich Auskunft zu erteilen. Die Pflicht zur Auskunft kann zwangsweise durchgesetzt werden, wenn streitig ist, ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Ehescheidung vorliegen.
Az XII ZB 438/18 Beschluss vom 30.09.2020