Ein Rechtsanwalt, der im Zusammenhang mit der Abwehr eines güterrechtlichen Auskunftsersuchens mandatiert worden ist, kann sich schadensersatzpflichtig machen, wenn er seinen Mandanten nicht vor Ablauf der Verjährungsfrist darauf hinweist, dass eine offensichtlich erfolgsversprechende Möglichkeit besteht, einen eigenen Zugewinnausgleichsanspruch gelten zu machen. (Zum Pflichtenprogramm des
Rechtsanwaltes im beschränkten und umfassenden Mandat).
Az 2 U 52/20 Beschluss vom 18.06.2021