Eltern können sich wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar machen (§224 Nr. 2 StGB), wenn sie ihr minderjähriges Kind tätowieren. Denn ein Tätowiergerät kann je nach Verwendung ein gefährliches Werkzeug darstellen.
Az 4 RVs 84/21 Beschluss vom 02.09.2021