BGH: Übertragung des Pfandrechts an einer Rückdeckungsversicherung

5. Mai 2022

Es geht darum, wie nach einem Statuswechsel zwischen Arbeitnehmereigenschaft und Unternehmereigenschaft die Ehezeitanteile einer einheitlichen Versorgung berechnet werden, die jeweils gesondert zu ermitteln sind.
Das Pfandrecht des ausgleichspflichtigen Ehegatten an den Rechten aus einer Rückdeckungsversicherung ist anteilig auf den ausgleichsberechtigten Ehegatten zu übertragen, und zwar im Umfang des zum Ehezeitende bestehenden Deckungsgrads am Ehezeitanteil, zuzüglich darauf entfallender Zinsen und Überschussanteile.

 

 

Az XII ZB 337/21                                 Beschluss vom 23.03.2022