Es geht um die Auskunft und Belegvorlage im Zugewinnausgleichsverfahren, in dem der auskunftspflichtige Ehegatten an einer Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern beteiligt ist. Die Ehefrau hat vom Ehemann unter anderem Auskunft über dessen Anfangsvermögen, Vermögen zum Trennungsstichtag und Endvermögen verlangt und hinsichtlich der Beteiligung des Ehemanns an der Partnerschaftsgesellschaft die Vorlage von Belegen zum Trennungsstichtag und zum Stichtag für das Endvermögen begehrt.
Az XII ZB 38/21 Beschluss vom 23.02.2022