Wird gegen eine gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung verstoßen, so kommt auch
dann eine Festsetzung von Ordnungsmitteln in Betracht, wenn den Eltern gegenseitige
Verfehlungen vorzuwerfen sind. Denn gerade bei zerstrittenen Eltern muss auf die Einhaltung
der gerichtlichen Regelungen besonders geachtet werden.
Az 10 WF 168/22 Beschluss vom 16.2.2023