BGH: Entscheidungsbefugnis bei Standardimpfung des Kindes
Die Schutzimpfung eines Kindes ist auch dann eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das
Kind, wenn es sich um eine sogenannte Standard- oder Routineimpfung handelt.
Bei Uneinigkeit der Eltern über die Durchführung einer solchen Impfung kann die Entscheidungsbefugnis
dem Elternteil, der die Impfung des Kindes entsprechend den Empfehlungen der Ständigen
Impfkommission beim Robert-Koch-Institut befürwortet, jedenfalls dann übertragen werden, wenn bei
dem Kind keine besonderen Impfrisiken vorliegen.
Die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Klärung und Abwägung der allgemeinen
Infektions- und Impfrisiken ist hierfür nicht erforderlich.
Az XII ZB 157/16, Beschluss vom 3.5.2017, SZ-Bericht