Kammergericht Berlin: Widerrechtliches Zurückhalten von Kindern
Es steht der tatbestandlichen Verwirklichung des Art. 3 des Haager
Kindesentführungsübereinkommens (HKÜ) nicht entgegen, dass das widerrechtliche Zurückhalten eines
Kindes in einem Staat (hier: Senegal) begonnen hat, der nicht an das HKÜ gebunden ist. Das
widerrechtliche Zurückhalten dauerte fort, bis die Kinder im Anschluss – ohne Wissen und
Einverständnis des anderen Elternteils – in einen HKÜ-Vertragsstaat (Deutschland) gebracht wurden.
Von hier sind sie jetzt wieder nach Südafrika, den Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts, zurückzuführen,
auch mit Zwangsmitteln.
Az 16 UF 50/17, Beschluss vom 23.5.2017