OLG Köln: Rentenleistungen nach dem HIVHG sind zu berücksichtigen
Anders als Rentenleistungen nach dem ConterganStiftG sind Rentenleistungen nach dem HIVHG (Gesetz über die
humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen (HIV-Hilfegesetz – HIVHG) bei der Ermittlung der
unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen, weil diese Leistungen auch der Versorgung der Angehörigen
dienen.
Az 4 UF 7/17 Beschluss vom 10.08.2017