BGH: Anerkennung der Vaterschaft in Spanien vor dem Standesamt
Die in Spanien vor dem zuständigen Standesamt erklärte Anerkennung der Vaterschaft ist der Anerkennung nach
deutschem Recht gleichwertig und ersetzt die hierfür vorgeschriebene Form der öffentlichen Beurkundung.
Az XII ZB 277/16 Beschluss vom 26.07.2017