Betreuerbestellung bei Vernachlässigung einer Vorsorgevollmacht

11. Dezember 2015

Wenn sich ein Vorsorgebevollmächtigter nicht mehr um den Vollmachtgeber kümmert, kann das Gericht einen Betreuer mit umfassendem Aufgabenbereich bestellen, der die Vollmacht widerruft (BGH, Beschluss vom 07.08.2013 – XII ZB 223/13).

 

Der Bundesgerichtshof musste sich mit einem Fall befassen, in dem sich die Bevollmächtigte nicht mehr um den Vollmachtgeber kümmerte. Der Vollmachtgeber hatte seiner Ehefrau eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilt. Scheinbar machte die Ehefrau hiervon zunächst auch Gebrauch. Nach einigen Jahren regte das Pflegeheim jedoch eine Betreuerbestellung an, weil die Bevollmächtigte die Heimkosten, Ärzte und Therapeuten nicht oder nur zögerlich begleiche. Sie habe zum Vollmachtgeber zudem kaum noch Kontakt. Das Betreuungsgericht bestellte in der Folge einen Betreuer, der die Vollmacht der Ehefrau widerrief. Die Ehefrau wollte sich das jedoch nicht gefallen lassen und legte gegen die Betreuerbestellung Beschwerde ein. Die Beschwerde hatte beim Landgericht zunächst aus verfahrensrechtlichen Gründen Erfolg und führte zu einer Zurückverweisung an das Notariat (Baden-Württemberg, anderswo wäre es das Amtsgericht gewesen). Dieses bestellte den Betreuer erneut. Die neue Beschwerde der Ehefrau hatte beim Landgericht keinen Erfolg, so dass sie eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegte. Eigentlich hätte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigen müssen, ob eine Vorsorgebevollmächtigte überhaupt im eigenen Namen eine Beschwerde einlegen kann. Es gibt verschiedene Entscheidungen von Oberlandesgerichten, in denen behauptet wird, die Vorsorgevollmacht sei kein Recht des Bevollmächtigten. Zudem wurde die Vollmacht vom Betreuer widerrufen. Selbst wenn die Beschwerde Erfolg haben sollte und die Betreuerbestellung aufgehoben wird, wird die Vorsorgevollmacht nicht wieder wirksam. Diese schwierigen Fragen erwähnte der Bundesgerichtshof mit keinem Wort und unterstellte die Zulässigkeit der Beschwerde.

Der Vorsorgebevollmächtigte kümmert sich um die Gesundheit und das komplette Vermögen des Vollmachtgebers. Für diese Aufgabe können Sie einen VorsorgeAnwalt bevollmächtigen.

Dieses Thema hat nun auch die Zeitschrift Finanztest und den Ratgeber Recht der ARD erreicht.

Die Zeitschrift Finanztest 3/2014 berichtet auf der Seite 22 von der 54-jährigen Sabine Eggert. Die Frau ist alleinstehend und hat niemanden, den sie zum Vorsorgebevollmächtigten einsetzen kann. Das ist kein Einzelfall. Nach dem Artikel leben in Deutschland rund 15,9 Millionen Menschen allein. Genau diese Lücke füllen die Mitglieder des VorsorgeAnwalt e.V. Wir sind ein Verein aus Rechtsanwälten. Der Verein beschäftigt sich nur mit dem Thema Vorsorge. Sie können einen VorsorgeAnwalt als Vorsorgebevollmächtigten bevollmächtigen. Zu diesem Ergebnis gelangte auch die Finanztest-Redaktion. Sie interviewte den Kollegen Dr. Kurze und druckte das Interview ab. Hier können Sie den Artikel kostenlos lesen. Auch der Fernsehsender ARD griff das Thema Vorsorgevollmacht kürzlich auf. In der Sendung Ratgeber Recht vom 15.02.2014 wurden mehrere Beiträge zu dem Thema präsentiert. Mit dabei war wieder der VorsorgeAnwalt e.V. Zum einen sehen Sie in den Beträgen unsere Mitglieder Andreas Keßler und Dr. Dietmar Kurze. Zum anderen trug der VorsorgeAnwalt e.V. hinter den Kulissen dazu bei, dass die Sendung richtig gut wurde. (Anders war dies bei einer Panorama-Sendung des NDR, über die unser Vereinsmitglied Dr. Papenmeier hier berichtet hat.) 

Wir finden Sie nun Ihren VorsorgeAnwalt?

1. Rufen Sie die Webseite www.vorsorgevollmacht-anwalt.de auf.

2. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein.

3. Sie sehen Mitglieder des Vereins in Ihrer Nähe. Kontaktieren Sie ein Mitglied. Die jeweilige Rechtsanwältin bzw. der jeweilige Rechtsanwalt vereinbart sodann mit Ihnen einen Termin für Ihre individuelle Vorsorgegestaltung.