Zur Beschwer der Antragsgegnerin durch den Ausspruch der Ehescheidung. Die Beteiligten streiten im Rechtsbeschwerdeverfahren über den Ausspruch der Scheidung ihrer Ehe in einem Verbundbeschluss. Die Beschwer der Antragsgegnerin durch den amtsgerichtlichen Beschluss ergibt sich daraus, dass ihre Ehe gegen ihren ausdrücklichen Willen geschieden worden ist.
Az XII ZB 482/19 Beschluss vom 23.09.2020