In einem Verfahren um den Zugewinnausgleich geht es um den Wert des Beschwerdegegenstandes für die Beschwerde gegen einen Beschluss, der zur
Auskunftserteilung und Vorlage von Belegen verpflichtet.
Az XII ZB 334/19 Beschluss vom 08.07.2020
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In einem Verfahren um den Zugewinnausgleich geht es um den Wert des Beschwerdegegenstandes für die Beschwerde gegen einen Beschluss, der zur
Auskunftserteilung und Vorlage von Belegen verpflichtet.
Az XII ZB 334/19 Beschluss vom 08.07.2020
Rechtsanwältin Silke Merkens
Rechtsanwalt Norbert Maubach
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