Rechtsprechung

19. Oktober 2017

BGH: Auskunftserteilung bei Verstoß gegen Kindeswohl

Ist den Eltern die Gesundheitssorge entzogen, so richtet sich insoweit der Auskunftsanspruch eines Elternteils über die
persönlichen Verhältnisse des Kindes vorrangig gegen den Inhaber der Gesundheitssorge. Eine Auskunftserteilung kann
dem Kindeswohl widersprechen, wenn zu befürchten ist, dass der auskunftsberechtigte Elternteil die Auskunft
missbrauchen wird, um im Bereich der ihm entzogenen elterlichen Sorge Einfluss zu nehmen.
Az XII ZB 85/17  Beschluss vom 26.07.2017