BGH: Teilungsversteigerung der Ehegattenimmobilie in der Trennungszeit

9. Februar 2023

Der Schutz des räumlich-gegenständlichen Bereichs der Ehe und der grundsätzlich bis zur
Rechtskraft der Scheidung fortbestehende Charakter der ehelichen Immobilie als
Ehewohnung gebieten es nicht, eine Teilungsversteigerung der Ehegattenimmobilie in der
Trennungszeit ohne eine Abwägung der beiderseitigen Interessen generell als unzulässig
anzusehen.
Die schutzwürdigen Belange des teilungsunwilligen Ehegatten werden durch ein
Schrankensystem aus materiell-rechtlichen Einwendungen nach §§ 1365 , 1353 Abs. 1 Satz 2
und 242 BGB, die im Drittwiderspruchsverfahren geltend zu machen sind und
vollstreckungsschützenden Vorschriften im Teilungsversteigerungsverfahren nach § 180 Abs.
2 und 3 ZVG , § 765 a ZPO gewahrt.


Az XII ZB 100/22 Beschluss vom 16.11.2022