Am 14.12.2012 beriet der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Stärkung des Umgangsrechts leiblicher Väter. Die Länder unterstützen die Pläne der Bundesregierung, die Auskunfts- und Umgangsrechte leiblicher Väter zu stärken. Gegen den vorgelegten Gesetzentwurf erhoben die Länder in ihrer Plenarsitzung im Wesentlichen keine Einwendungen. Sie bitten lediglich, zu prüfen, ob es mit Blick auf die Interessen aller Beteiligter geboten ist, die vorgesehene inzidente Prüfung der biologischen Vaterschaft durch einen Klärungsanspruch des mutmaßlichen biologischen Vaters zu ersetzen (s.a. Newsletter 11/12). Seine Stellungnahme leitet der Bundesrat nun der Bundesregierung zur Gegenäußerung vor, bevor der Deutsche Bundestag sich mit dem Gesetzentwurf befassen wird. Gesetzentwurf, Bundesrat-Pressemitteilung