Am 25. April 2013 hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters beschlossen. Mit dem neuen Umgangsrecht sollen Entscheidungen des EGMR umgesetzt werden. Der leibliche Vater, dessen Kind mit den rechtlichen Eltern in einer sozialen Familie lebt, und der zu seinem Kind noch keine enge persönliche Beziehung aufbauen konnte, soll unter bestimmten Bedingungen ein Umgangs- und Auskunftsrecht erhalten.
Um in Kraft treten zu können, muss das Gesetz nun noch vom Bundesrat beschlossen und dann verkündet werden. Zum EGMR-Urteil s.a. Newsletter Nr. 10/2011, EGMR-Urteil vom 15.9.2011, Pressemitteilung des Kanzlers des EGMR. BMJ-Pressemitteilung