BVerfG: Entzug von Teilen der elterlichen Sorge wegen Kindeswohlgefährdung

11. November 2021

Eine Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich eine Mutter und ihre mittlerweile 16-jährige Tochter, bei der ein Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen besteht, gegen familiengerichtliche Entscheidungen gewandt haben. Der Mutter war unter anderem das Recht zur Regelung schulischer Belange und der Gesundheitssorge für ihre Tochter entzogen worden. Die Fachgerichte hatten eine Kindeswohlgefährdung gesehen, weil die Tochter massiv schulisch überfordert sei. Die Mutter hatte alle Hilfsangebote abgelehnt und die Tochter unter permanenten Leistungsdruck gesetzt. Durch den teilweisen Sorgerechtsentzug hat das Bundesverfassungsgericht keine Grundrechtsverletzung, etwa des Elternrechts, erkannt. Das Kindeswohl wiegt schwerer als das Elternrecht.

 

Az 1 BvR 1525/20                Beschluss vom 14.09.2021                  BVerfG-Pressemitteilung