BVerfG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen überraschendeKostenentscheidung zu Lasten der nicht förmlich beteiligtenKindesmutter

29. November 2022

Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Kostenentscheidung zu Lasten der Mutter des Kindes
in einem Kindesunterhaltsverfahren, in dem sie als Vertreterin für dieses handelte.
Obwohl die Beschwerdeführerin im Ausgangsverfahren nicht förmlich Beteiligte war, sondern
lediglich als (gesetzliche) Vertreterin ihres Sohns handelte, musste das Oberlandesgericht bei
der zu ihren Lasten gehenden Kostenentscheidung ihren Anspruch aus Art. 103 Abs. 1 GG auf
rechtliches Gehör beachten. Lässt das Fachrecht unter bestimmten Voraussetzungen zu,
Kosten des Verfahrens auch nicht förmlich am Verfahren Beteiligten aufzuerlegen, kommt die
Gewährleistung des rechtlichen Gehörs ihnen nicht anders zugute, als dies bei denjenigen der
Fall ist, gegenüber denen die gerichtliche Entscheidung auch ohne förmliche Beteiligung am
Verfahren materiell-rechtlich wirkt.
Der angegriffene Beschluss beruht auch auf dem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG. Es kann
nicht ausgeschlossen werden, dass das Oberlandesgericht bei Würdigung aller Umstände des
Einzelfalls eine für die Beschwerdeführerin günstigere Entscheidung über die
Verfahrenskosten getroffen hätte.


Az 1 BvR 1019/22 Beschluss vom 13.10.2022