BVerfG: Nähere Begründung des Familiengerichts einer von fachkundigen Personen abweichenden Entscheidung

15. April 2021

Hält das Familiengericht eine Trennung des Kindes von den (Pflege-) Eltern für nicht erforderlich, obwohl Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der (Pflege-) Familie oder bei einer Rückkehr dorthin in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wird, muss das Gericht nachvollziehbar begründen, warum eine solche Gefahr für das Wohl des Kindes nicht vorliegt. Diese Begründungspflicht gilt insbesondere dann, wenn das Gericht der Einschätzung der Sachverständigen oder der beteiligten Fachkräfte zum Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung nicht folgt. Das Abweichen von den gegenläufigen Einschätzungen der fachkundigen Personen bedarf eingehender Begründung. Daran fehlt es hier. (Verletzung von Art 2 Abs. 1 GG sowie vonArt 2 Abs. 1 GG iVm Art 6 Abs 2 S 2 GG, Wächteramt des Staates)

 

Az 1 BvR 1780/20                                Beschluss vom 12.02.2021