Im Jahr 2008 hatte sich eine Frau aus Niederbayern auf den Philippinen einen gefälschten Führerschein besorgt. In Ungarn ließ sie sich unter Angabe eines Scheinwohnsitzes später das Dokument von den dortigen Behörden umschreiben.
Als der Schwindel den deutschen Behörden Anfang 2010 auffiel, erließ das Landratsamt Passau ein Fahrverbot gegen die Frau – zu Unrecht! Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Az. 11 C 10.2938, Az. 11 CS 10.2939, Az. 11 C 10.2940) entschied, dass der Führerschein in Deutschland anerkannt werden müsse. Allein die ausstellende Behörde in Ungarn könne das Dokument für ungültig erklären.