Im Jahr 2030 wird jeder zweite Rentner ein Einkommen unter der Hartz IV Grenze beziehen, d.h. eine sog. “Aufstockung” zum Lebensunterhalt benötigen. Was nicht klar gesagt wird, ist die Tatsache, dass diese Leistungen erst dann gezahlt werden, wenn der Bezugsberechtigte sämtliches eigenes Vermögen aufgebraucht hat. Als da sind: Immobilien (das Eigenheim), Wertpapiere, Versicherungen, sonstige Wertgegenstände. Erst dann, wenn man also völlig “verarmt” ist, tritt die Sozialkasse ein. Im Klartext bedeutet das: Alles was sich der Rentner in seinem Leben erarbeitet hat muss für den “Eigenbedarf” verbraucht werden, Kinder oder sonstige Erben gehen “leer” aus. Diesem “Sozialfall” kann man durch rechtzeitige vernünftige Regelungen (z.B. Vermögensübertragung zu Lebzeiten) vorbeugen.
Hierzu sollten Sie sich unbedingt fachmännischen Rat holen!
Machen Sie sich keine Sorgen – sorgen Sie vor!!!