Bei Trennungen und Scheidungen sollten mehr als bisher die Nöte der Kinder berücksichtigt werden. Das war die übereinstimmende Auffassung aller Sachverständigen bei der Sitzung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages am 19. Oktober 2011.
Die Kinderkommission beabsichtigt, die Erkenntnisse dieser Experten in einer ihrer nächsten Stellungnahmen aufzunehmen. Einhellige Meinung der Experten war, dass die deutsche Gesetzgebung bei Scheidungsverfahren das Wohlergehen der betroffenen Kinder in den Mittelpunkt rücken solle, statt die Interessen streitender Eltern. Am 27. Oktober 2011 hörte die Kommission Experten zu Problemen von Kindern Alleinerziehender.