Auch 2012 haben deutsche Richter manch skurrile Entscheidung gefällt.
Liebe reicht bis in die Garage. Die Besitzerin eines Sport-Cabrios hatte ihrem Freund zu seinem Geburtstag einen Fahrzeugschlüssel für das – mit einer Schleife geschmückte – Fahrzeug übergeben. Nach der Trennung zwei Jahre später meinte der Mann, er dürfe nun auf dem Auto bestehen. Das Schleswig-Holsteinische OLG (Az. LG, 3 U 69/11) entschied, dass sie deshalb noch lange nicht das Eigentum an ihrem Pkw verloren hat. Grund: Die Frau hat das auf sie zugelassene Fahrzeug in der Vergangenheit in ihrer Garage geparkt, den Zweitschlüssel behalten und den Kfz-Brief in ihrem Tresor aufbewahrt. Daher sei davon auszugehen, dass sie seinerzeit nur die Nutzung geschenkt hatte.