OLG Brandenburg: Fremdunterbringung des Kindes trotz freiwilliger Bereitschaft zur Familienhilfe bei fehlender Problemeinsicht des Elternteils

7. Dezember 2020

Selbst wenn ein Elternteil sich bereit erklärt, Familienhilfe in Anspruch zu nehmen, ist eine Fremdunterbringung des Kindes aus Kindeswohlgründen erforderlich, wenn beim Elternteil die Problemeinsicht fehlt. In diesem Fall stellt eine Auflage zur Annahme von Familienhilfe kein milderes Mittel gegenüber der Fremdunterbringung dar.

 

 

Az 13 UF 161/18                    Beschluss vom 28.9.2020