Die Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung setzt die ordnungsgemäße und fristgerechte Zustellung des Scheidungsantrags voraus. Auslandszustellungen können in Deutschland nicht per WhatsApp erfolgen. Etwaigen erweiternden Regelungen im Haager Übereinkommen über Zustellung von Schriftstücken im Ausland habe Deutschland widersprochen.
Das OLG wies den Antrag auf Anerkennung des kanadischen Scheidungsurteils zurück. Es liege ein Anerkennungshindernis vor. Der Scheidungsantrag sei der Antragsgegnerin nicht ordnungsgemäß mitgeteilt worden.
Az 28 VA 1/21 Beschluss vom 22.12.2021 OLG-Pressemitteilung