Wenn ein Elternteil mehrmals nacheinander das Kind nicht herausgibt, ist in der Regel nur ein Ordnungsmittel festzusetzen. Mehrfache Verstöße rechtfertigen eine Erhöhung des einmalig festzusetzenden Ordnungsgeldes. |
Beschl. v. 15.03.2024 (7 WF 25/24) |
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Wenn ein Elternteil mehrmals nacheinander das Kind nicht herausgibt, ist in der Regel nur ein Ordnungsmittel festzusetzen. Mehrfache Verstöße rechtfertigen eine Erhöhung des einmalig festzusetzenden Ordnungsgeldes. |
Beschl. v. 15.03.2024 (7 WF 25/24) |
Rechtsanwältin Silke Merkens
Rechtsanwalt Norbert Maubach
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