Innerhalb des engsten Familienkreises besteht ein ehrschutzfreier Raum, in dem es möglich ist, sich frei auszusprechen, ohne gerichtliche Verfolgung befürchten zu müssen. Behauptet die Schwiegermutter gegenüber ihrer Schwester und ihrer Tochter, dass ihr Schwiegersohn angeblich seine Familienmitglieder misshandelt, hat dieser keinen Unterlassungsanspruch. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gibt es einen Bereich vertraulicher Kommunikation innerhalb besonders ausgestalteter Vertrauensbeziehungen, wozu insbesondere der engste Familienkreis gehört, der dem Ehrenschutz vorgeht („beleidigungsfreie Sphäre“). Dabei spielt es keine Rolle, dass sich die Aussagen in einem elektronischen Dokument als Anlage zu einer WhatsApp Nachricht befunden haben und nicht bloß (fern)mündlich kommuniziert worden sind.
Az 16 W 54/18 Urteil vom 17.1.2019 Pressemitteilung vom 30.01.2019