Das Studium an der Bethel School of Supernational Ministry, einer Bibelschule in den USA, begründet keinen Anspruch auf
Ausbildungsunterhalt, den ein Abiturient von seinem Vater verlangt. Es steht einem Praktikum gleich, das nicht als angemessene Vorbildung zu einem angestrebten Beruf erforderlich ist. Entscheidend ist, dass der Abschluss dieser Einrichtung den Sohn nicht weitergehend qualifiziert. Az 13 UF 109/16, Beschluss vom 03.11.2016.