OLG Karlsruhe: Vertretung des Kindes bei Geltendmachung von Kindesunterhalt im paritätischen Wechselmodell

4. Juni 2024
Üben nicht miteinander verheiratete Eltern ein paritätisches Wechselmodell aus, bedarf es auch bei gemeinsamer Sorge für die Geltendmachung von Kindesunterhalt keiner Ergänzungspflegschaft.
Beschl. v. 09.04.2024
(5 WF 157/23)