OLG Nürnberg: Umgangskontakte zum Kind während Corona-Pandemie

26. Juli 2021

Der Umgang eines Elternteils mit seinem Kind darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass das Elternteil gegen Corona geimpft ist. Es besteht aber eine Pflicht zur Testung, wenn es Kontakt mit erkrankten Personen gibt oder COVID 19-typische Symptome vorliegen. Allein das Bestehen einer Virus-Pandemie rechtfertigt nicht die Aussetzung des Umgangs. Etwas anderes kann gelten, wenn das Kind oder der umgangsberechtigte Elternteil unter häuslicher Quarantäne steht oder der Umgang besondere, über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehende Gefahren verursacht. Die bloße Empfehlung, die Zahl der Kontakte zu anderen Personen zu minimieren, kann aufgrund der besonderen Bedeutung für den Elternteil und das Kind sowie dem Schutz des Umgangsrecht nach Art. 6 GG nicht genügen.

 

AZ: 10 UF 72/21                                   Beschluss vom 14.04.2021