Eine Unterhaltspflicht der Großeltern kann dann greifen, wenn Eltern wegen mangelnder Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt zahlen können oder sich der Unterhaltsanspruch rechtlich nur schwer durchsetzen lässt (§ 1607 BGB). Daher kann Auskunft von den Großeltern über deren Einkommen und Vermögen verlangt werden. Im Anschluss an diese Auskunft ist zu entscheiden, ob die Großeltern tatsächlich Unterhalt schulden.
Az 13-UF 85/21 Beschluss vom 16.12.2021 OLG-Pressemitteilung