BGH: Personenstandssache bei vorheriger Geschlechtsangleichung
Eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle, mit deren konserviertem Spendersamen ein Kind gezeugt
wurde, das nach rechtskräftiger Entscheidung über die Änderung der
Geschlechtszugehörigkeit geboren worden ist, kann abstammungsrechtlich nur die Vater- und
nicht die Mutterstellung erlangen.
Eine von ihr gleichwohl erklärte Mutterschaftsanerkennung ist unwirksam.
Az XII ZB 459/16 Beschluss vom 29.11.2017 BGH-Pressemitteilung