Rechtspolitik

19. Oktober 2017

Der Bundestag hat am 30.6.2017 das Gesetz “Ehe für alle” beschlossen

Die Ehe steht in Deutschland zukünftig auch homosexuellen Paaren offen. Der Bundestag
verabschiedete den unveränderten Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Einführung des Rechts auf
Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ (18/6665, 18/12989) in namentlicher Abstimmung.
Nach einer mitunter sehr emotionalen Debatte stimmten 393 Abgeordnete für die Gesetzesvorlage, 226
votierten mit Nein und vier enthielten sich der Stimme. Die Parlamentarier der SPD, der Linken und von
Bündnis 90/Die Grünen stimmten geschlossen für die sogenannte „Ehe für alle“. Während die Mehrheit
der CDU/CSU-Fraktion den Gesetzentwurf ablehnte, stimmte etwa ein Viertel der Unionsabgeordneten
dafür. Die Fraktionsführungen hatten die Abstimmung freigegeben, das heißt sie erwarteten von ihren
Abgeordneten nicht, gemäß der Fraktionslinie abzustimmen.  Reden und Dokumente