Rechtspolitik

11. Oktober 2018

Auf dem 72. Deutschen Juristentag wurde auf der Grundlage des Gutachtens von Prof. Dr. Eva Schumann, Universität Göttingen, in der Abteilung Familienrecht über Reformbedarf im Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht diskutiert. Im Mittelpunkt der Diskussion standen geänderte Betreuungsformen, die sich im Gesetz wiederfinden sollten. Ein paritätisches Wechselmodell als Leitbild wurde abgelehnt, man einigte sich auf den Begriff “geteilte Betreuung”. Die neue Aufteilung wird sich auch auf die Berechnung der Unterhaltszahlungen auswirken. Besonderes Gewicht wurde dem Kindeswohl und dem Kindeswillen beigemessen. Über die überarbeiteten Thesen (ab S. 13) wurde abgestimmt. Die daraus resultierenden Beschlüsse können Sie im Internet nachlesen. (ab Seite 9).