BGH: Anwaltliche Versicherung und Glaubhaftmachung
Wenn ein Rechtsanwalt Vorgänge schildert und er die Richtigkeit seiner Angaben anwaltlich versichert,
indem er sich auf seine Standespflichten bezieht, dann sind die mitgeteilten Tatsachen zwar in gleicher
Weise glaubhaft gemacht, wie dies sonst durch eine eidesstattliche Versicherung der Fall ist. Hierzu
bedarf es aber jedenfalls einer Versicherung der Richtigkeit dieser Angaben.
Az XII ZB 463/16,Beschluss vom 5.6.2017